Hono­rar­ge­stal­tung

Ich übe mei­ne Tätig­keit als Arzt für Inne­re Medi­zin im Rah­men einer Wahl­arzt­pra­xis aus, das heißt, es besteht kein Ver­trag zur Direkt­ver­rech­nung mit einer Kran­ken­kas­se (so genann­ter Wahl­arzt). Die ver­rech­ne­ten Leis­tun­gen wer­den von Ihnen als Pati­ent vor Ort mit­tels Ban­ko­mat­kar­te, bar oder auf Rech­nung begli­chen und kön­nen dann in Fol­ge bei Ihrer Kran­ken­kas­se oder Zusatz­ver­si­che­rung ein­ge­reicht wer­den. Die Höhe der Rück­erstat­tung hängt von den ärzt­li­chen Leis­tun­gen und Ihrer Kran­ken­kas­se ab und vari­iert ent­spre­chend. Bei Bestehen einer Zusatz­ver­si­che­rung wer­den jene Kos­ten, die nicht von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung erstat­tet wer­den, in der Regel von die­ser über­nom­men.

Der Vor­teil mei­ner Tätig­keit als Wahl­arzt besteht dar­in, dass ich nicht dem enor­men Zeit­druck eines Kas­sen­ver­trags­arz­tes unter­lie­ge, son­dern mir für jeden ein­zel­nen Pati­en­ten die erfor­der­li­che Zeit neh­men kann, um Vor­ge­spräch, Unter­su­chung und Nach­be­spre­chung in aller Ruhe durch­füh­ren zu kön­nen. Die Erfah­rung zeigt, dass Pati­en­ten eini­ge Fra­gen an den Arzt ihres Ver­trau­ens stel­len möch­ten, zum Teil erge­ben sich die­se Fra­gen jedoch erst wäh­rend eines aus­führ­li­chen Gesprächs und wer­den bei Zeit­druck oft ver­ges­sen. Es ist mir wich­tig, dass sich mei­ne Pati­en­ten bei mir wohl und „gut auf­ge­ho­ben“ füh­len. Aus dem glei­chen Grund wer­den War­te­zei­ten in mei­ner Pra­xis ver­mie­den. Sie ver­ein­ba­ren einen Ter­min und brau­chen daher auch nicht zu war­ten, Not­fäl­le selbst­ver­ständ­lich aus­ge­nom­men.