Honorargestaltung
Ich übe meine Tätigkeit als Arzt für Innere Medizin im Rahmen einer Wahlarztpraxis aus, das heißt, es besteht kein Vertrag zur Direktverrechnung mit einer Krankenkasse (so genannter Wahlarzt). Die verrechneten Leistungen werden von Ihnen als Patient vor Ort mittels Bankomatkarte, bar oder auf Rechnung beglichen und können dann in Folge bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung eingereicht werden. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den ärztlichen Leistungen und Ihrer Krankenkasse ab und variiert entsprechend. Bei Bestehen einer Zusatzversicherung werden jene Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, in der Regel von dieser übernommen.
Der Vorteil meiner Tätigkeit als Wahlarzt besteht darin, dass ich nicht dem enormen Zeitdruck eines Kassenvertragsarztes unterliege, sondern mir für jeden einzelnen Patienten die erforderliche Zeit nehmen kann, um Vorgespräch, Untersuchung und Nachbesprechung in aller Ruhe durchführen zu können. Die Erfahrung zeigt, dass Patienten einige Fragen an den Arzt ihres Vertrauens stellen möchten, zum Teil ergeben sich diese Fragen jedoch erst während eines ausführlichen Gesprächs und werden bei Zeitdruck oft vergessen. Es ist mir wichtig, dass sich meine Patienten bei mir wohl und „gut aufgehoben“ fühlen. Aus dem gleichen Grund werden Wartezeiten in meiner Praxis vermieden. Sie vereinbaren einen Termin und brauchen daher auch nicht zu warten, Notfälle selbstverständlich ausgenommen.