Medi­zi­ni­sche Auf­klä­rung für Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen

Es ist für jeden von uns eine Über­win­dung dar­über nach­zu­den­ken, was pas­siert, wenn wir schwer erkran­ken oder einen Unfall haben soll­ten und nicht mehr in der Lage sind, uns selbst mit­zu­tei­len. Für die­sen Fall gibt es in Öster­reich die Mög­lich­keit der Errich­tung einer Pati­en­ten­ver­fü­gung, mit wel­cher bestimm­te medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen im Vor­hin­ein abge­lehnt wer­den kön­nen. Als Arzt für Inne­re Medi­zin erach­te ich die Erstel­lung einer sol­chen Ver­fü­gung als äußerst sinn­voll und ste­he Ihnen hier ger­ne unter­stüt­zend zur Sei­te.

Mei­ne Auf­ga­be bei der Erstel­lung einer sol­chen ver­bind­li­chen Pati­en­ten­ver­fü­gung liegt in der medi­zi­ni­schen Auf­klä­rung über die gesund­heit­li­chen Fol­gen bei Ableh­nung bestimm­ter Behand­lungs­maß­nah­men. Auf Grund mei­ner lang­jäh­ri­gen Tätig­keit auf der Inten­siv­sta­ti­on des Lan­des­kran­ken­hau­ses Hall in Tirol habe ich mich mit den mög­li­chen sinn­vol­len Behand­lungs­aus­schlüs­sen und den dies­be­züg­li­chen Fra­gen der Ange­hö­ri­gen ver­tie­fend aus­ein­an­der­ge­setzt, nicht zuletzt auf Grund der Tätig­keit mei­ner Frau, Mag. iur. Bar­ba­ra Sti­ber­nitz, LL.M. (STI­BIS-LAW) ist mir auch der recht­li­che Hin­ter­grund die­ser Ver­fü­gung bes­tens bekannt.

Im Auf­klä­rungs­ge­spräch gebe ich mein medi­zi­ni­sches Wis­sen ger­ne an Sie wei­ter, um es Ihnen zu ermög­li­chen, eine für Sie maß­ge­schnei­der­te Lösung zu fin­den.”
Dr. Dani­el Sti­ber­nitz (STI­BIS-MED)